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Sie finden hier eine Sammlung von Artikeln, Studien, TV Beiträge und Links zum Themenkomplex Windenergie – Politik – Gesellschaft. Windenergie ist die effektivste und kostengünstigste Form der Energiegewinnung und ein wesentlicher Baustein für eine vollständige Versorgung aus regenerativen Energien. Politiker und direkt betroffene Bürger wissen oft nicht, wie sie Informationen zu dem Thema Windenergie einordnen sollen. Mindestabstände zu Wohnbebauungen, Immobilienpreise, Lärm, Natur- und Artenschutzkonflikte sind hierbei die häufigsten Konfliktherde.

Bürgerinitiativen gegen Windkraft machen Politikern und Gemeinderäten schwer zu schaffen und verhindern oft Projekte, die letztendlich allen zugutekommen – denn den Strom benötigen wir alle, wenn die Sektoren Verkehr (Mobilität) und Gebäude (Wärme) umgestellt werden.

Meines Erachtens ist ein falscher Planungsansatz bei der Ausweisung für Windvorrangflächen für viele Konflikte verantwortlich. So sehe ich das “durchdrücken” von Vorrangflächen von oben herab als ein wesentliches Problem, da hier die lokale Bevölkerung nicht mitgenommen wird. Regionalpläne (ROP) mit Ausschlusswirkung hatten juristisch keinen Bestand, denn Klagen von Befürwortern oder Gegnern führten regelmäßig dazu, dass diese ROPs wieder aufgehoben wurden.

Durch das Windflächenbedarfsgesetz von Robert Habeck wurde ein neuer Ansatz geschaffen, der die Flächenausweisung automatisch beendet, wenn die Ziele erreicht sind, und zwar rechtssicher.

Eine Planung der Vorrangflächen auf der untersten Ebene der Gemeinden ist seit 2024 durch die Gemeindeöffnungsklausel möglich, geregelt im § 245e Absatz 5 BauGB. Gemeinden können nun eigene Standorte für Windenergieanlagen ermöglichen, sofern sie geeignete Flächen haben. Möglicherweise wird dieser Ansatz noch weiter ausgebaut in Richtung Energieflächen, für Wärme, PV und Speicher, um die vernachlässigte Wärmewende voranzubringen. Viel zu wenige Gemeinden nutzen diese Möglichkeit und erkennen nicht, welche Einnahmenmöglichkeit ihnen entgeht durch die Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG.

Schleswig-Holstein hat im Klimaschutzgesetz zudem ein Monitoring eingeführt. Kommunen werden zukünftig in einer lokalen Bilanz klimaschädliche Gase transparent dokumentieren und regelmäßig fortschreiben. Gemeinden werden sich nun sehr bald rechtfertigen müssen, warum sie nichts gegen lokale Treibhausgasemissionen unternehmen.

Der Ansatz einer Planung “von unten” ist meiner Meinung nach die ehrlichste und erfolgversprechendste Art und Weise, die Anteile der Erneuerbaren deutlich zu erhöhen.