Marktstammdatenregister | MaStR

Nach über zwei jahren kommt es nun endlich. Neben den neuen “Balkonanlagen” erfasst es alle Akteure des Strom- und Gasmarktes, womit auch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche, Stromlieferanten, Transportkunden, REMIT-Akteure, Börsen- und OTC-Plattformen sowie Behörden mit energiewirtschaftlichem Bezug meldepflichtig sind. Ein gewaltige Informationssammlung. Quelle: Startseite | MaStR

Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister

Am 20. April 2017 wurde die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Quelle: Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister