Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg – was soll für die Windkraft getan werden?

Ein kurzer Blick in den Koalitionsvertrag zum Thema Windenergie:

Auf Seite 25 findet sich einiges zum neuen Klimaschutzgesetz. Es soll eine rechtliche Verankerung und Regionalisierung eines 2 % Flächenziels sicherstellen. Immerhin wird klargestellt, dass sich bestimmt Regionen hier nicht mehr so einfach herausreden können, Stichwort NIMBY Politik.

Windkraftstandort im Staatswald sollen schnellstmöglich vermarktet werden, immerhin 1000 Standorte. “Bieterschlachten” und Höchstpreise für Standorte (Pachten) sind dem Land garantiert, Bürgerbeteiligungen wird es somit kaum geben können. Das liegt daran, dass bei den Auktionen der Flächen Pachten von deutlich über 20% geboten werden, wie in den Landesforsten von Hessen. Am Ende kann nichts für die Bürger übrig bleiben, wenn der Grundstückseigentümer alles aus dem Projekt abzieht. Der Staat selbst wird zum Preistreiber.

Windenergie-Tabuzonen in der Flugsicherung kommen auf den Prüfstand und sollen angepasst werden.
Es wird ein neuer LEP aufgestellt. Die Regionalplanung soll in Zukunft Freiflächenfotovoltaik festlegen und steuern.
Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden, Vorschläge auf Bundesebene zum Artenschutz sollen unterstützt werden.

Quelle: Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de

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