Doppelbelastung von Speichern ist passé

“Auf die reine Speicherung von Strom in Batterien muss ab dem neuen Jahr keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden. Dies haben Bundestag und Bundesrat mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) noch vor Weihnachten 2016 beschlossen. Abweichend ist die Regelung bei Speichern, deren Strom nicht komplett selbst verbraucht oder komplett in ein Netz gespeist wird. Wer sich beispielsweise über sein System selbst versorgt, aber auch am Regelleistungsmarkt teilnimmt, zahlt ab einer bestimmten Strommenge EEG-Umlage – die ersten 500 Kilowattstunden pro installierter Kilowattstunde Speicherkapazität sind aber frei.”

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Quelle: Doppelbelastung von Speichern ist passé

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