Memo zu Herkunftsnachweisen und Grünstromkennzeichnung in Deutschland und Frankreich – dfbew

Sehr schön aufbereite Information bezüglich des zu erwartenden Mechanismus der Grünstromkennzeichenung (Seite 13-14) Die Nutzung der Herkunftsnachweise, die belegen sollen, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde, ist auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Quelle: Memo zu Herkunftsnachweisen und Grünstromkennzeichnung in Deutschland und Frankreich – dfbew

Regionale Grünstromkennzeichnung, Eckpunktepapier, 11.März 2016

“Anlagen, die für die regionale Grünstromkennzeichnung genutzt werden, melden sich mit ihrer PLZ beim Herkunftsnachweisregister an. Entsprechend der Strommenge, die die Anlage erzeugt, stellt das Register der Anlage Regionalnachweise aus. Ein Regionalnachweis kann nicht getrennt vom Strom aus der Anlage gehandelt werden, sondern er folgt diesem Strom. Weil der physikalische Weg, den der Strom ab … weiterlesenRegionale Grünstromkennzeichnung, Eckpunktepapier, 11.März 2016